Im Rahmen der zahnärztlichen Behandlung verarbeiten wir Ihre Stammdaten, Befunde, Diagnosen, Behandlungs- und Abrechnungsdaten. Rechtsgrundlage sind Art. 6 Abs. 1 lit. b und lit. c DSGVO sowie Art. 9 Abs. 2 lit. h DSGVO in Verbindung mit § 22 Abs. 1 Nr. 1 lit. b BDSG und § 630f Bürgerliches Gesetzbuch.
Eine Weitergabe erfolgt nur, soweit dies für die Behandlung oder Abrechnung erforderlich ist oder wir gesetzlich dazu verpflichtet sind, insbesondere an zahntechnische Labore, mit- oder weiterbehandelnde Praxen und Kliniken, die Kassenzahnärztliche Vereinigung und gesetzliche Krankenkassen, private Kostenträger sowie an privatzahnärztliche Verrechnungsstellen, soweit Sie hierin eingewilligt haben.
Patientenunterlagen bewahren wir nach § 630f Abs. 3 BGB grundsätzlich zehn Jahre nach Abschluss der Behandlung auf. Längere Fristen können sich aus anderen Vorschriften ergeben, etwa aus dem Strahlenschutzrecht oder dem Steuer- und Handelsrecht.